know:more 01 | 2020

Jetzt die Smartphone-App von Böker & Mundry herunterladen! DIE APP VON BÖKER & MUNDRY NOCH NICHT AUF DEM SMARTPHONE? DANN WIRD ES ABER ZEIT! Partner von www.boeker-mundry.de www.schmidt-druck-gmbh.de Herausgeber: Böker & Mundry Werbeagentur GmbH und OnIT GmbH Martin-Luther-Platz 17 · 91522 Ansbach · Fon 0981 972280 Gedruckt von: www.onit-gmbh.de Internet - Intranet -Netzwerk -LösungenGmbH SERVICE BY ONIT PERSONENBEZOGENES WEBTRACKING NUR MIT EINWILLIGUNG KNOW-HOW BY ONIT DIGITALER KASSENBON MIT WAYTER® Wenn Anbieter von in Websites eingebundenen Dritt-Diensten die dort erhobenen Daten auch für eigene Zwecke nutzen, muss hierfür vom Website- betreiber eine explizite Einwilligung der Nutzerin- nen und Nutzer eingeholt werden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, fordert daher Website-Betreiber auf, ihre Websites um- gehend auf entsprechende Dritt-Inhalte und Track- ing-Mechanismen zu überprüfen: Wer Angebote einbindet, die wie zum Beispiel Google Analytics rechtlich zwingend eine Einwilligung erfordern, muss dafür sorgen, von seinen Websitenutzern eine datenschutzkonforme Einwilligung einzuho- len. Dass dies nicht mit einfachen Informationen über sogenannte Cookie-Banner oder voraktivier- te Kästchen bei Einwilligungserklärungen funk- tioniert, sollte hoffentlich mittlerweile jedem klar sein. Jeder Websitebetreiber sollte sich daher ge- nau damit auseinandersetzen, welche Dienste bei ihm eingebunden sind und diese notfalls deaktivie- ren, bis er sichergestellt hat, dass ein datenschutz- konformer Einsatz gewährleistet werden kann. Hierbei unterstützen kann die bereits im Frühjahr von den Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bun- des und der Länder veröffentlichte „Orientierungs- hilfe für Anbieter von Telemedien“. In dieser wird im Einzelnen herausgearbeitet, unter welchen Bedin- gungen ein Tracking von Website-Besucherinnen und -Besuchern zulässig ist. Ältere Veröffentlichungen der Aufsichtsbe- hörden, beispielsweise zum Thema Google Analytics, gelten nicht mehr, da sich die Rechtslage und die Ver- arbeitungsprozesse mitunter stark verändert haben. Quelle: BfDI – www.bfdi.bund.de Wayter bietet Ihnen: • Mobiles Terminal mit integriertem Bondrucker • Eigener eShop für Speisen, Getränke und mehr • QR-Codes zum Bestellen als Tischaufkleber • Automatische Zahlungsabwicklung • Alle populären Zahlungsmittel verfügbar • Integriertes Gutscheinsystem • Automatische Bereitstellung sämtlicher Belege • Echtzeit-Statistiken • Service-Hotline Viel diskutiert: Seit dem Jahreswechsel gilt in Deutschland die Belegaus- gabepflicht – ein Chaos an Bürokratie mit einer Unmenge an Kassenzetteln, meist auf umweltschädlichem beschichtetem Thermopapier, ist garantiert. Die Lösung? Der digitale Kassenzettel mit wayter®! PRAXIS-TIPP: Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) als Methodik-Handbuch zum Download: www.datenschutzzentrum.de/sdm/ Gerne demonstrieren wir Ihnen die vielfältigen Einsatzszenarien live. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen Termin: 0981/97228-240

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